ECHA empfehlt Zulassung für Gentrochema

die Ausschüsse für Risikobeurteilung (RAC) und Sozioökonomische Analyse (SEAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) haben im März 2017 ihre Empfehlungen ausgesprochen, alle von Gentrochema beantragten Zulassungen für Natrium- und Kaliumdichromat zu erteilen, in allen Fällen mit einem Überprüfungszeitraum von 4 – 12 Jahren. 
 
Die Empfehlungen und Anträge sind auf der Homepage der ECHA einsehbar.
 
Die Europäische Kommission wird nun mit einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedstaaten die Zulassungen annehmen müssen. Für den Fall, dass die Zulassungen nicht zum jeweiligen Ablaufdatum erteilt werden, können die nachgeschalteten Anwender gemäß Artikel 58(1)(c)(ii) REACH ihre Anwendungen über das jeweilige Ablaufdatum hinaus fortsetzen, bis die Kommission ihre Entscheidungen über die Zulassungsanträge getroffen haben wird. 
 
Die nachgeschalteten Anwender sind nur insoweit über das jeweilige Ablaufdatum hinaus von den anhängigen Zulassungsanträgen umfasst, als folgende Voraussetzungen erfüllt sind: (i) Die Nutzung fällt in die Definition des Zulassungsantrags; 
(ii) Die nachgeschalteten Anwender erhalten den jeweiligen Stoff von einem Lieferanten, der vom jeweiligen Zulassungsantrag umfasst ist; 
und (iii) Die nachgeschalteten Anwender beachten die Arbeitsplatz- und Umweltanforderungen aus den jeweiligen Stoffsicherheitsberichten